Änderungen und Neuerungen der VOB 2012
Neue VOB/A 2012
Einzelheiten zu Änderungen des Abschnitts 2 der Neuen VOB/A 2012 und zum neuen Abschnitt 3 der VOB/A 2012 sind in der Bekanntmachung der neuen VOB 2012 auf den Seiten 4 und 5 aufgeführt.Siehe: Bekanntmachung Neue VOB/A 2012, pdf
Zusammenfassung der Änderungen und Neuerungen der neuen VOB 2012
Abschnitt 2 der VOB Teil A 2012
- Der Abschnitt 2 der VOB Teil A 2012 ersetzt den Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) 2009.
Abschnitt 3 der VOB Teil A
- Der Abschnitt 3 der VOB Teil A wird neu eingeführt.
Neufassung des Abschnitts 2 der VOB/A
- Zusammenführung der Bestimmungen der Basis- und der a-Paragrafen. Damit wurde im Abschnitt 2 die bisherige Struktur von Basis- und a-Paragrafen aufgegeben.
- Die Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 sind nunmehr in sich geschlossen und gelten für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (Abschnitt 1) und für Vergaben ab den EU-Schwellenwerten (Abschnitt 2) jeweils für sich.
- Die Vergabebestimmungen des Abschnitts 2 wurden sprachlich überarbeitet.
- Die Zusammenführung der Basis- und a-Paragrafen in Abschnitt 2 der VOB/A wie auch die sprachliche Überarbeitung erfolgten mit der Maßgabe, grundsätzlich die bestehenden inhaltlichen Regelungen beizubehalten. Einige wenige inhaltliche Änderungen waren dennoch erforderlich (s.u.).
Änderungen in Abschnitt 2 der VOB/A
- Zu § 1 EG Anwendungsbereich: § 1a Absatz 2 VOB/A wurde ersatzlos gestrichen.
- Zu § 8 EG Vergabeunterlagen: Anpassungen an Vergabekoordinierungsrichtlinie und die EuGH-Rechtsprechung
- Zu § 10 EG Fristen: § 10 EG VOB/A wurde neu strukturiert. In § 10 EG Absatz 2 Nummer 4 VOB/A erfolgte eine Korrektur.
- Zu § 12 EG Vorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen: § 12a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b gestrichen. § 12 EG Absatz 1 VOB/A sprachlich neu gefasst.
- Zu § 16 EG Prüfung und Wertung der Angebote: Anpassungen an Vergabekoordinierungsrichtlinie und EuGH-Rechtsprechung.
- Zu § 19 EG Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote: Ergänzt um die Regelungen des § 101a GWB zur Informations- und Wartepflicht.
Neuer Abschnitt 3 der VOB/A
- Mit der Neuregelung soll die EU-Richtlinie 2009/81/EG für Vergaben in den Bereichen von Verteidigung und Sicherheit umgesetzt werden.